Bis zu 20.000 Euro Zuschuss für digitale Lösungen erhalten

mit der Überbrückungshilfe III

Angebot für digitale Kasse

Neues Kassensystem staatlich
gefördert!



Ein zeitgemäßes TSE konformes Kassensystem, digitale Kundenkarten,
bargeldloses Bezahlen und WaWi... wenn nicht jetzt, wann dann?

Nutzen Sie die Chance und erfahren Sie, wie auch Sie demnächst
von den Vorteilen unserer Lösungen profitieren können.

Digitale Förderung für Sie als Bäckerei, Konditorei und Cafebetreiber!

Welche Fördermittel kann ein Unternehmen beantragen?

Die Überbrückungshilfe III unterstützt Sie als Unternehmer, Soloselbstständigen oder Freiberufler mit einem Zuschuss von bis zu 20.000 € (einmalig) in digitale Investitionen. Diese Investitionen müssen Sie nicht zurückzahlen. Lassen Sie sich fördern, um Ihren Betrieb zu digitalisieren. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über Ihre Möglichkeiten, eine Förderung von bis zu 20.000 € für Ihr digitales Kassensystem mit TSE zu erhalten.

Neben den bundesweiten Förderungen bieten die Bundesländer innovative Digitalisierungsprämien,
Digitalboni oder Digitalzuschüsse an.

Wir haben Informationen rund um Berechtigung und Antrag zusammengestellt

Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie Plus
Die Digitalisierungsprämie Plus umfasst direkte Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschuss.
Fördermöglichkeiten sind die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik für Produkte, Prozesse, Dienstleistungen, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie KI - Anwendungen (Künstliche Intelligenz)
Berechtigt sind Unternehmen aller Branchen mit maximal 500 Mitarbeitern sowie freiberuflich Tätige
Antragstellung: Antrag und De-minimis-Erklärung schriftlich bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe einreichen (gilt für Zuschüsse). Der Förderantrag für Darlehen kann bei der jeweiligen Hausbank gestellt werden.
Voraussetzungen sind Ausgaben von mind. 10.000 Euro; eine IKT-Grundausstattung ist nur unter bestimmten Voraussetzung förderfähig.
Höhe der Förderung: 6.000–12.000 Euro mit ggf. zzgl. Tilgungszuschuss

Bayern: Digitalbonus
Der Digitalbonus Bayern soll die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen erhalten und Wachstumspotenziale nutzen.
Fördermöglichkeiten sind die Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen. Ein Unternehmen ist dann zuwendungsfähig, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf neuesten Stand erhöht wird.
Berechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (weniger als 50 Mitarbeiter).
Voraussetzungen sind geplante Maßnahmen, zu denen Unternehmer nicht verpflichtet sind (z. B. Umstieg auf digitale Kassen). Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich aktuell in einem Insolvenzverfahren befinden oder die Bedingungen für ein solches Verfahren erfüllen.
Höhe der Förderung: bis zu 10.000 Euro (Standard) bzw. bis zu 50.000 Euro (Plus)

Brandenburg: Innovationsgutschein (BIG)
Der Brandenburger Innovationsgutschein (BIG) unterstützt Unternehmen über die ILB bei Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers, bei der Durchführung von Innovationsprojekten und bei weiteren Digitalisierungsmaßnahmen.
Fördermöglichkeiten im MWAE-Programm: kleine Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Digitalisierungsmaßnahmen und Beratungen zur Antragstellung im Zusammenhang mit EU Fördermaßnahmen
Berechtigt sind Handwerksbetriebe und KMU
Antragstellung: der Antrag bei der ILB kann erst nach dem Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH eingereicht werden
Voraussetzung: Maßnahmen werden vor der Antragstellung nicht eingeleitet
Höhe der Förderung: vom Förderprojekt abhängig

Bremen: Beratungsförderungsprogramm
Das Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 umfasst eine Beratung durch Digitalisierungsberater bei verschiedenen Anbietern.
Hamburg: Kredit InnovationDer Hamburg-Kredit Innovation bietet zinsverbilligte Darlehen für Betriebsmittel, Investitionen und Digitalisierungsvorhaben.
Fördermöglichkeiten
sind Investitionen und Anschaffung von Betriebsmitteln (Hard- und Software eingeschlossen).
Berechtigt sind nicht-börsennotierte KMU mit bis zu 249 Mitarbeitern, sowie Start-ups mit einem vollständigen Jahresabschluss.
Antragstellung: Nach einer Beratung bei der IFB Hamburg erfolgt die Beantragung bei der Hausbank.
Voraussetzung ist die Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen.
Höhe der Förderung: Möglich sind Darlehen auf bis zu 100% der förderfähigen Kosten (25.000 bis 1,5 Mio. Euro mit einem Jahr Tilgungsfreiheit, 0,978–5,365% p.a. und 70% Haftungsfreistellung für die Hausbank)

Hessen: Digi-Zuschuss
Der Digital-Zuschuss Hessen soll Unternehmen bei der Einführung digitaler Systeme sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit unterstützen. Ähnlich wie bei Digital jetzt handelt es sich auch hier um eine Förderung nach Losverfahren.
Fördermöglichkeiten sind Vorhaben zur digitalen Transformation von Produktions- und Arbeitsprozessen und der Verbesserung der IT-Sicherheit.
Berechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe.
Antragstellung: Im Rahmen eines zeitlich beschränkten Förderaufrufs (erstmals vom 29.–30. März 2021) kann online eine Bewerbung pro Unternehmen eingereicht werden.
Voraussetzungen sind Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 4.000 Euro. Unternehmen können nur einmalig gefördert werden, Anträge sind jedoch häufiger möglich
Höhe der Förderung: 4.000–10.000 Euro bei bis zu 50% der Gesamtinvestition

Mecklenburg-Vorpommern: DigiTrans
Mecklenburg-Vorpommern fördert die digitale Transformation bei innovativen Ideen für neue Geschäftsmodelle und Lösungen für die Umstellung auf digitale Prozesse.
Fördermöglichkeiten sind Investitionen im digitalen Bereich.
Berechtigt sind regionale KMU mit bis zu 249 Mitarbeitern.
Antragstellung: Hier findest du die Antragsdokumente für Digi-Trans.
Voraussetzung ist die Beachtung aller Vergabevorschriften.
Höhe der Förderung: 8.000–20.000 Euro bei max. 50% der Gesamtinvestition

Niedersachsen: Digitalbonus
Der Digitalbonus.Niedersachsen fördert digitale Investitionen.
Fördermöglichkeiten sind Investitionen in IKT-Hardware, -Software, oder Maßnahmen zur Verbesserung IT-Sicherheit  bei einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro netto.
Berechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie Angehörige der Freien Berufe, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen wollen, sowie kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens.
Antragstellung: Der Antrag erfolgt elektronisch über das Kundenportal der NB-Bank und auf dem Postweg.
Voraussetzung ist eine Nutzungsdauer von mindestens einem Jahr. Die Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.
Höhe der Förderung:
2.500–10.000 Euro (abhängig von der Unternehmensgröße) Kleine Unternehmen erhalten bis zu 50%; mittlere Unternehmen bis zu 30%.

Nordrhein-Westfalen:
1. Digitalisierungsgutschein
Der Digitalisierungsgutschein umfasst verschiedene Maßnahmen im Rahmen der Initiative Mittelstand Innovativ & Digital (MID).
Fördermöglichkeiten sind Investitionen in neue Soft- und Hardware sowie Dienstleistungen.
Berechtigt sind KMU mit bis zu 249 Beschäftigten.
Höhe der Förderung: 5.000–10.000 Euro bei bis zu. 30–80% der Gesamtinvestition

2. Digitalisierungskredit
Das Programm der NRW.BANK umfasst Darlehen, Bürgschaften und Garantien.
Fördermöglichkeiten sind Investitionen in innovative Lösungen, Betriebsmittel sowie die Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen.
Berechtigt sind Gründer:innen, Freiberufler, sowie KMU und große Unternehmen.
Antragstellung: Der Antrag für das Darlehen und ggf. die Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW erfolgt bei einem beliebigen Kreditinstitut.
Voraussetzungen sind Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Höhe der Förderung: verzinste Darlehen von mind. 25.000 Euro

Rheinland-Pfalz: Neue Förderung
Der DigiBoost fördert Geschäftsmodellinnovationen, Produktion, Hard- und Software sowie IT-Sicherheit.
Fördermöglichkeiten sind Maßnahmen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, die Erschließung neuer Märkte und Zielgruppen, sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Auftragnehmer einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hard- und Software.
Berechtigte sind KMU und Freiberufler:innen mit bis zu 100 Mitarbeitern.
Antragstellung: Der Antragstellung erfolgt im Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Voraussetzung für die Antragstellung ist die Teilnahme an einem IHK-Info-Webinar.
Höhe der Förderung: 4.000–15.000 Euro bei bis zu 75% der Kosten der Gesamtinvestition

Saarland: DigitalStarter
Der DigitalStarter.Saarland unterstützt KMU bei der Einführung digitaler Systeme sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit im allgemeinenen.
Fördermöglichkeiten sind Investitionen, die der Digitalisierung von Produkten, Prozessen, Systemen oder der IT-Sicherheit dienen. Dazu zählen Beratungsleistungen sowie Hard- und Software.
Berechtigte sind KMU aus dem Saarland.
Antragstellung: Nach Download des DigitalStarter-Förderantrags wird dieser per E-Mail und Post zur Antragsprüfung eingereicht.
Voraussetzungen sind Ausgaben in Höhe von mindestens 5.000 Euro
Höhe der Förderung: 20–35% bei Gesamtinvestitionen von 5.000–10.000 Euro (abhängig von der Unternehmensgröße)

Bundesweite Förderprogramme
1. Überbrückungshilfe III
Dieses Fördermittel kann bei einem durch die Corona-Beschränkungen verursachten Umsatzeinbruch für den Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden.
Fördermöglichkeiten im digitalen Bereich: Abonnements und andere feste Ausgaben wie fortlaufende Kosten für externe IT-Dienstleister; außerdem: digitale Investitionen inkl. IT-Hardware
Berechtigt sind Unternehmen mit bis zu 750 Mio. Umsatz pro Jahr, Solo-Selbstständige und Freiberufler:innen
Antragstellung erfolgt über Dritte (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte).
Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% (verglichen mit dem jeweiligen Referenzmonat 2019)
Höhe der Förderung: Fixkosten werden abhängig von den Umsatzeinbußen erstattet (≤ 90% bei mehr als 70% Umsatzeinbruch, ≤ 60% bei 50–70% und ≤ 40% bei 30-50%); bei digitalen Investitionen einmalig bis zu 20.000 Euro Subvention

2. Digital jetzt
Dieses bundesweite Projekt basiert auf einem Losverfahren und zielt auf umfassende Digitalisierungsmaßnahmen zugunsten neuer wirtschaftlicher Chancen ab. Teilnehmende werden in monatlich durchgeführten, softwaregestützten Zufallsverfahren ausgelost.
Fördermöglichkeiten sind Investitionen in digitale Technologie (Soft- und Hardware)  für die Verbesserung digitaler Geschäftsprozesse, eine erhöhte IT-Sicherheit, die interne und externe Vernetzung des Unternehmens (z. B. im Bereich Cloud-Anwendungen) sowie weiterbildende Qualifizierungen der Mitarbeiter.
Berechtigt sind mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inkl. Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit Sitz in Deutschland und mit 3 bis 499 Beschäftigten.
Antragstellung: Zuerst muss die Registrierung erfolgen. Die ausgelosten Unternehmen können dann im Antragstool ihren Antrag vorbereiten und einreichen.
Voraussetzung ist ein umfassender Digitalisierungsplan, in dem das Vorhaben, die Qualifizierungsmaßnahmen, der aktuellen Stand des Unternehmens sowie die Ziele aufgelistet sind. Das Projekt muss innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt und darf erst nach der Antragstellung begonnen werden.
Höhe der Förderung: Der Zuschuss wird abhängig von der Mitarbeiterzahl und anteilig zu den Investitionskosten des Unternehmens berechnet. Bei bis zu 50 Beschäftigten beträgt die Förderhöhe bis zu 50%, bei maximal 250 Beschäftigten bis zu 45% und bei bis zu 499 Beschäftigten bis zu 40% (gilt bis zum 30. Juni 2021). Die maximale Summe beträgt 50.000 Euro, bei Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen.

Was ist erstattungsfähig? Wofür kann die Förderung von 20.000 € genutzt werden?

Gefördert werden Investitionen in Digitalisierung mit bis zu 20.000 €. Dazu zählen auch Anschaffungskosten von IT-Hardware und betriebliche Lizenzgebühren von IT-Programmen. Kosten für solche Investitionen können Sie für den Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 entsprechend angeben. Genauere Informationen finden Sie unter den Punkten 2.4 Nr. 9 und Nr. 14 auf der Überbrückungshilfe-III-Seite des Bundes.

Bäckereisoftware in Action

Erfahren Sie mehr über die Kassen- und Software-Lösungen von HS-Soft. Wir zeigen Ihnen das gewünschte Programm und beantworten Ihre Fragen in einer persönlichen Online-Präsentation. Geben Sie uns einfach Ihren Wunschtermin und die gewünschte Software an. Wir melden uns umgehend.

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Wo kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden?

Überbrückungshilfen können nur von Ihnen beauftragten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwälten in Ihrem Namen beantragt werden.
Die Kosten für diese Dienstleistungen sind im Rahmen der Überbrückungshilfe teilweise erstattungsfähig. Besprechen Sie mit dem gewählten Vertreter, wie Sie die Förderung für den Erwerb von digitalen Kassen,
TSE-Lösungen und Kassen-Lizenzen beantragen können.

Förderzeitraum: November 2020 bis Juni 2021

Antragsfrist: 31. August 2021

Wer kann Überbrückungshilfe III beantragen?

Unternehmen mit bis 750 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler, Soloselbstständige und Organisationen aus allen Branchen mit bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020

Bei direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen gibt es keine Umsatzgrenzen

Was sind die Vorraussetzungen für Überbrückungshilfe III?

Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Zuschuss beantragt wird. Als Vergleich wird der Referenzmonat im Jahr 2019 herangezogen

Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet wurden

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von max. bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020

Unternehmen mit Betriebssitz und Meldung beim Finanzamt in Deutschland

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